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Teilnahmebedingungen

1. Teilnehmer*innen, die bei Fahrtantritt nicht in Neuss ihren festen Wohnsitz haben, müssen vor der Fahrt jeweils 75,00 € mehr zahlen, da die städtischen Zuschüsse nicht gezahlt werden. Ebenfalls entfällt der Zuschuss für Alleinerziehende und Familien mit drei Kindern.

 

2. Der Teilnehmerbetrag ist bereits um Zuschüsse gekürzt. Die Teilnehmer*innen müssen hierfür während der Freizeit eine Teilnahmeliste unterschreiben. Sollte der/ die Teilnehmer*in diese Unterschrift verweigern, werden diese fehlenden Zuschüssen den Eltern nach der Fahrt in Rechnung gestellt.

 

3. Eine Anmeldung für eine KjG-Fahrt kann nur schriftlich erfolgen und gilt erst mit dem Eingang der Anzahlung von 150,00 € auf das KjG-Konto für beide Seiten verbindlich.

 

4. Eine Rückerstattung der Anzahlung ist nicht möglich.

 

5. Der Gesamtteilnahmebetrag muss spätestens bis zum 31.05.2024 auf das KjG-Konto eingezahlt sein, damit die Anmeldung ihre Gültigkeit behält. Andernfalls wird der Teilnahmeplatz erneut zur Verfügung gestellt.

 

6. Falls bis zum 22.02.2024 nicht ausreichend Anmeldungen vorliegenden, die eine ordnungsgemäße Finanzierung der Ferienfreizeit sicherstellen, behält sich die KjG Christ König / Heilig Geist Neuss eine Absage des Ferienlagers vor. In diesem Fall würde der komplette TN-Beitrag rückerstattet.

 

7. Bei einer Abmeldung von der Ferienfreizeit nach dem 31.05.2024 wird der volle Teilnahmebetrag fällig, es sei denn, dass ein/e entsprechende(r) „Ersatzteilnehmer*in“ vermittelt werden kann. Die KjG behält sich ggf. vor, mögliche Teilnehmer*innen auf der Warteliste einem vorgeschlagenen „Ersatzteilnehmer“ vorzuziehen. Die KjG kann unter triftigen Gründen auch eine(n) „Ersatzteilnehmer*in“ ablehnen, wenn durch ihn/sie eine Gefährdung oder starke Störung der Ferienfreizeit eintreten würde.

 

8. Teilnehmer*innen, deren vollständiger Teilnahmebetrag bei Fahrtbeginn nicht nachweislich entrichtet wurde, können an der Fahrt nicht teilnehmen.

 

9. Für mutwillige Zerstörungen oder Schäden während der Ferienfreizeit durch den/die Teilnehmer*in haften die Erziehungsberechtigten.

 

10. Teilnehmer*innen, die gegen die Ferienfreizeitregeln verstoßen oder den Ablauf der Ferienfreizeit massiv stören, werden auf eigene Rechnung und ohne Anspruch auf Erstattung der Teilnahmekosten nach Neuss zurückgeschickt. Evtl. Mehrkosten, die der Freizeit durch die Rücksendung des/der Teilnehmer*in entstehen, werden den Erziehungsberechtigten in Rechnung gestellt. Ist kein Erziehungsberechtigter in diesem Fall zu erreichen, wird das örtliche Jugendamt mit der Beaufsichtigung beauftragt.

 

11. Für Fremdleistungen (z.B. außerprogrammliche Busfahrten) oder Beschädigungen und Verlust an/von eigenen Sachen während der Ferienfreizeit oder beim Transport übernimmt die KjG Christ König / Heilig Geist keine Haftung. Eine evtl. Reisegepäckversicherung muss von den Erziehungsberechtigten selbst abgeschlossen werden.

 

12. Mehrkosten durch privatärztliche Behandlung werden nicht von der KjG Christ König / Heilig Geist übernommen oder zusätzlich versichert. Auch hier bedarf es einer eigenen Zusatzversicherung des/der Teilnehmer*in.

 

13. Evtl. Besonderheiten in der Ausschreibung der Fahrt gelten ebenfalls als Teilnahmebedingungen.

 

14. Anmeldungen werden in Reihenfolge des Posteingangs berücksichtigt.

 

15. Sollte aufgrund der Infektionsschutzverordnung die Durchführung des Ferienlagers leider nicht möglich sein und dadurch entstehende Stornierungskosten nicht durch Zuschüsse abgedeckt werden können, behält sich die KjG vor, die Teilnahme Beiträge nur teilweise zurück zu zahlen

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